Schnupperlehre während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler der 2. Oberstufe
Schülerinnen und Schüler der 2. Oberstufe haben die Möglichkeit, während der regulären Schnupperwoche Berufserfahrungen zu sammeln.
Falls eine Schnupperlehre ausserhalb dieser Schnupperwochen während der Schulzeit notwendig ist, bitten wir Sie, folgenden Ablauf zu beachten:
1. Schnupperlehrengesuch stellen
- Füllen Sie das Schnupperlehrengesuchsformular aus.
➡️ Das Formular finden Sie hier Schnupperlehrgesuchsformular.
2. Prüfung durch die Schulleitung
- Die Schulleitung prüft das Gesuch in Absprache mit der Klassenlehrperson.
3. Entscheid der Schulleitung
- Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch und informiert Sie schriftlich via KLAPP über den Entscheid.
4. Eintrag der Absenz in Klapp
- Bei einem positiven Entscheid tragen Sie bitte die Schnupperlehre als Absenz in Klapp ein, dadurch wird die Abwesenheit für alle betroffenen Lehrpersonen sichtbar.
Wichtiger Hinweis:
- Die rechtzeitige Einreichung des Gesuchs (mindestens 1 Woche im Voraus) ist notwendig.