Wir begrüssen es, wenn Schülerinnen und Schüler schnuppern gehen in der zweiten Oberstufe jedoch nur ausnahmsweise während des Unterrichts. Schnuppern ausserhalb der offiziellen Schnupperwoche soll grundsätzlich in den Ferien stattfinden. Ausnahmen gelten nur, wenn - dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist - das Kind bereits in den Ferien mehr als zwei Tage geschnuppert hat. Bitte laden Sie in diesem Fall mindestens eines der folgenden Dokumente hoch: Bestätigung der Betriebe über absolvierte Schnuppertage (z. B. Schnupperbericht) Stellungnahme des Betriebs, warum Schnuppern in der Schnupperwoche oder in den Ferien nicht möglich ist Ohne Nachweis kann das Gesuch nicht bewilligt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Name*
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Klasse*
Klassenlehrperson*
von*
bis*
Beruf *
Name der Firma*
Telefonnummer der Schnupperlehrverantwortlichen (Direktnummer)*
Name der Schnupperlehrverantwortlichen*
Telefon*
E-Mail*
Wir bestätigen, dass unser Kind die Verantwortung übernimmt, die Informationen über den verpassten Unterrichtsstoff eigenständig bei der Klassen- und Fachlehrperson einzuholen.
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