Ferienplan
Das Schuljahr und die Ferien der Musikschule entsprechen denjenigen der Volksschule. Der Unterricht der Musikschule wird auch bei Ausfall der Volksschule auf Grund von Lehrpersonenfortbildungen u.ä. nach Stundenplan durchgeführt. In Bezug auf die Feiertage richtet sich die Musikschule nach den Vorgaben der Volksschule der jeweiligen Vertragsgemeinde. Im gegebenen Fall findet der Unterricht gemäss Weisung der Musikschullehrperson statt.