Direkt zum Inhalt springen

Anmeldung und Therapie

Eine Anmeldung für eine logopädische Abklärung oder Therapie kann telefonisch direkt durch die Eltern (oftmals auf Anraten der Kindergartenlehrperson oder der Lehrperson) erfolgen. Schüler werden in der Regel mit dem Anmeldeformular von der Lehrperson, das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, angemeldet.

Aufgrund der kantonalen Regelung bezüglich der Anzahl zur Verfügung stehenden Therapielektionen pro Schulgemeinde kann eine Warteliste bestehen.

Die Kinder besuchen die Therapie in der Regel einzeln einmal pro Woche für 30 oder 45 Minuten (je nach Alter und Störungsart). Bei einer schweren Sprachbehinderung besteht im Einzelfall, als Alternative zur Sonderschulung (Sprachheilkindergarten /Sprachheilschule), die Möglichkeit, mehr als eine Wochenlektion Logopädie zu beantragen. Die Notwendigkeit muss dafür ausgewiesen sein.

Die Therapieinhalte richten sich individuell nach dem Störungsbild des Kindes und können sehr unterschiedlich sein. Ziel der Therapie ist immer eine Verbesserung der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache und der Kommunikationsfähigkeit.